Unfallversicherung UVG

Unfallversicherung UVG

Zweck: Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist seit dem 1. Januar 1984 in Kraft und regelt die obligatorische Unfallversicherung für alle Arbeitnehmer. Sie kommt für Pflegeleitungen, Kostenvergütungen und Geldleistungen bei einem Unfall und bei Berufskrankheiten auf. Das UVG gehört in das Gebiet der Sozialversicherungen und wird der zweiten Säule zugeordnet. Die obligatorische Unfallversiche...mehr ]


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