Datenschutzerklärung

 Datenschutzerklärung Acciarito-Versicherungen

 Datenschutzerklärung

 

In der nachstehenden Datenschutzerklärung wird dargelegt, Acciarito-Versicherungen Personendaten erheben, bearbeiten und was der Zweck hinter der Bearbeitung und allfälliger Weitergabe von Personendaten ist.

Als Personendaten werden gemäss Art. 5 lit. a DSG sämtliche Angaben, welche sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, bezeichnet.

Datenschutzbeauftragter

 Bei Fragen zur Handhabung des Datenschutzes erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Acciarito-Versicherungen

Herr Giuseppe Acciarito

Wülflingerstrasse 59

8400 Winterthur

Tel. 078 622 56 10

E-Mail: g.acciarito@acciarito-versicherungen.ch

Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe von Personendaten

Um unsere Beratungsdienstleistungen erbringen zu können, werden unter anderem nachstehende Personendaten sämtlicher Arbeitnehmenden unserer Mandanten, bei unseren Mandanten direkt, den Versicherungsgesellschaften sowie anderen Geschäftspartnern (wie Treuhänder, IT-Dienstleister etc.) erhoben:

Kontaktdaten:

Wie beispielsweise E-Mailadresse, Telefonnummer, Adresse, vollständiger Name, etc.

Personenspezifische Daten

Wie beispielsweise AHV-Nummer, Geburtsdatum, Zivilstand, Lohndaten, etc.

Daten der Beruflichen Vorsorge und der betrieblichen Personenversicherungen

Wie beispielsweise versicherte Leistungen, erhaltene Leistungen, Fallmeldungen, Arztzeugnisse, etc.

Im Rahmen unserer Beratungsdienstleistungen werden die Personendaten insbesondere für Analysen, Ausschreibungen, Offertstellungen, Vertragsabschlüsse, Policenführung/-betreuung, Policenanpassungen, Schadenhistorie und Schadenbearbeitung, etc. verwendet. In diesem Zusammenhang werden die Personendaten den Versicherungsgesellschaften, Amtsstellen (z.B. Strassenverkehrsämter) und anderen Geschäftspartnern unserer MandantenInnen (z.B. Treuhänder) weitergegeben.

Sollte es sich bei den bearbeiteten Personendaten um besonders schützenswerte Personendaten gemäss Art. 5 lit. c DSG handeln, so wird vorgängig das Einverständnis der betroffenen Person (MitarbeiterIn des Mandanten / der Mandantin) eingeholt. Der / die MandantIn bzw. ArbeitgeberIn stellt sicher, dass uns besonders schützenswerte Personendaten von Mitarbeitenden oder anderer Personen nur zugestellt werden, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist. Wir bitten unsere MandantenInnen bzw. ArbeitgeberInnen eine Einverständniserklärung bei den betroffenen Personen einzuholen.

Datenbearbeitung / Datenverantwortlichkeit

Empfänger von Daten innerhalb CH/FL bzw. in einem Land mit angemessenem Datenschutz:

Die Parteien unterliegen dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht als voneinander unabhängige Verantwortliche im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetztes (DSG). Die Parteien können eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung abschliessen, wenn eine Partei im Auftrag der anderen Partei personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet.

Empfänger von Daten ausserhalb CH/FL ohne angemessenen Datenschutz:

Bei einem Datentransfer in ein solches Land, ist zusätzlich ein angemessenes Datenschutzniveau beim Empfänger zu gewährleisten, etwa durch zusätzlichen Abschluss der Standarddatenschutzklausen, die der EDÖB (= Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeistbeauftragter mit Amtssitz in Bern) vorgängig genehmigt, ausgestellt oder anerkannt hat.

Dauer und Ort der Datenspeicherung

Die Daten werden während der Geschäftsbeziehung gespeichert. Nach Beendigung/Kündigung des Auftrages (Mandat) werden die Daten während der Dauer der grundsätzlichen Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen von zehn Jahren sicher aufbewahrt (Art. 958f Abs. 1 OR).

Profiling und automatisierte Einzelentscheide

Acciarito-Versicherungen betreibt weder Profiling noch werden Entscheide aufgrund von automatisierten Bearbeitungen getroffen.

Rechte der betroffenen Person

 Auskunftsrecht gemäss Art. 25 DSG

Gemäss Art. 25 DSG: «Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.». In diesem Fall darf/soll sich diese Person hierfür schriftlich mit einer Kopie ihres Ausweises (Pass oder ID) über den Postweg an unseren Datenschutzbeauftragten (siehe unter: «Datenschutzbeauftragter Moretti Vorsorge Management AG») wenden. Gerne werden wir dieser Person über die Informationen gemäss Art. 25 Abs. 2 und 3 DSG- Auskunft erteilen. Wir behalten uns jedoch das Recht gemäss Art. 26 DSG vor, im Fall einer gesetzlichen Vorgabe (Berufsgeheimnis), überwiegender Interessen der Acciarito-Versicherungen oder Dritter, bei unbegründeter oder querulatorischer Auskunftsgesuchen die Auskunft zu verweigern, einzuschränken oder aufzuschieben.

Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung gemäss Art. 28 DSG

Jede Person kann die Herausgabe der von ihr selbst bekanntgegebenen eigenen Personendaten in einem gängigen elektronischen Format verlangen, wenn gemäss Art. 28 Abs. 1 DSG:

Der Verantwortliche (Acciarito-Versicherungen) die Daten automatisiert bearbeitet; und

Die Daten mit der Einwilligung der betroffenen Person oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem

Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags zwischen dem Verantwortlichen (Acciarito-Versicherungen) und der betroffenen Person bearbeitet werden.

In diesem Fall darf/soll sich diese Person hierfür schriftlich mit einer Kopie ihres Ausweises (Pass oder ID) über den Postweg an unseren Datenschutzbeauftragten (siehe unter: «Datenschutzbeauftragter Acciarito-Versicherungen ») wenden. Auch hier behalten wir uns das Recht vor, aus den bereits oben genannten Gründen die Herausgabe der Daten zu verweigern, einzuschränken oder aufzuschieben.

Recht auf Berichtigung von unrichtigen Daten gemäss Art. 32 DSG

Jede Person kann verlangen, dass eigene unrichtige Personendaten berichtigt werden. Die betroffene Person kann sich auch hierfür schriftlich per Post zusammen mit einer Kopie ihres Ausweises (Pass oder ID) an unseren Datenschutz- beauftragten (siehe unter: «Datenschutzbeauftragter Acciarito-Versicherungen ») wenden.