Berufliche Vorsorge (BVG)

Berufliche Vorsorge (BVG)

Zweck Basierend auf dem Dreisäulenprinzip obliegt es der zweiten Säule, die Basisleistungen und existenz sichernenden Renten der ersten Säule zu ergänzen. Damit soll den Versicherten die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht werden  Die Grundlagen Zusätzliche Altersvorsorge muss sein - die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Le...mehr ]


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